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Hilfe bei Schulden

Wer Schulden hat, weiß oft nicht, was er tun soll und wer ihm helfen könnte. Oft wird der Kopf in den Sand gesteckt. Man hofft, dass sich doch alles von allein klärt. Leider ist das nicht so. Schulden können bis zu 30 Jahre eingefordert werden. Kredite aufnehmen, eine neue Wohnung anmieten oder auch nur sorgenfrei in den Urlaub fahren ist dann nicht mehr möglich. Sie, Ihre Familie, Ihre Freunde und Bekannten leiden darunter.

Schuldnerberatungen (Insolvenzberatungen) wie z.B. der VLI e.V. können helfen die Schuldenlast zu senken:


Seit 1999 gibt es durch die Insolvenzordnung (InsO) für natürliche Personen die Möglichkeit, sich nach einer „Wohlverhaltensphase“ zu entschulden, d.h. durch Gerichtsbeschluss werden alle bisherigen Schulden erlassen. Fast alle Einträge in Schufa, Schuldnerkartei etc. sind zu streichen.

Dies ermöglicht einen wirtschaftlichen Neuanfang für viele Betroffene. Das Verfahren mit diesem Ziel heißt Verbraucherinsolvenzverfahren. Dieser Weg steht allen Schuldnern offen, auch bei Arbeitslosigkeit, Bezug von ALG II oder Sozialhilfe.

Der VLI e.V. in Potsdam hilft Ihnen gerne bei der Antragstellung. Nach der neuesten Gesetzesänderung (Stand 01/2021) gilt eine Gesamtdauer des Insolvenzverfahrens von 3 Jahren ab Insolvenzeröffnung.


Während der Verfahrensdauer werden durch Gerichtsbeschluss alle Pfändungsmaßnahmen eingestellt. Der Schuldner hat in dieser Zeit, soweit er mehr verdient, den pfändbaren Teil seines Nettoeinkommens an einen vom Gericht bestellten Insolvenzverwalter abzuführen. Dieser Freibetrag (nicht pfändbarer Betrag) beläuft sich für allein stehende Personen derzeit auf 1339,99 €, bei einem Alleinverdiener mit 2 Unterhaltspflichten (Kinder bzw. Ehegatte) auf 2109,99 € (Stand 07/2022).

Auch Schuldner, deren Einkommen unter der Pfändungsfreigrenze liegen (zum Beispiel Rente, ALG II), denen keine Ratenzahlung möglich ist, können das Verbraucherinsolvenzverfahren durchführen und von Ihren Schulden befreit werden.

Nur bei korrekter Antragstellung beginnt für den Schuldner das Insolvenzverfahren und damit die im Gesetz vorgesehene Restschuldbefreiung nach 3 Jahren. Weitere Informationen finden Sie hier.